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Verzugszinsen 2026 berechnen
Offenen Betrag, Verzugsbeginn und Schuldnertyp eingeben. Der Rechner teilt Zeiträume am 1. Juli automatisch nach dem dann geänderten Basiszinssatz.
Wichtiger Hinweis
Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 288 BGB; Basiszinssatz 1,27 % vom 01.01.–30.06.2026 und 1,52 % ab 01.07.2026. Stand: 19.07.2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
Verzugszinsen: 13,40 €
30 Tage · 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz
- 2026-07-01 bis 2026-07-31: 30 Tage zu 6,52 % p. a.
Vereinfachte taggenaue Rechnung mit 365 Tagen. Der Rechner prüft nicht, ob Verzug tatsächlich eingetreten ist, ob eine Mahnung entbehrlich war oder weitere Schäden bestehen.
Welche Sätze gelten 2026?
Bei Verbraucherbeteiligung rechnet § 288 Abs. 1 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung sind es neun Prozentpunkte. Der Basiszinssatz lag vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 bei 1,27 % und beträgt seit 1. Juli 2026 1,52 %.
Die 40-Euro-Pauschale kann bei einer Entgeltforderung gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, zusätzlich in Betracht kommen. Ob Verzug eingetreten ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft der Rechner nicht.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB; § 288 BGB. Stand: 19.07.2026.