Toolsfuchs / Fristen
Einspruchsfrist-Rechner
Berechne eine Orientierung, bis wann ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid spätestens eingelegt werden sollte.
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 355 AO (ein Monat Einspruchsfrist), § 122 AO (Bekanntgabefiktion), § 193 BGB (Wochenende). Stand: 14.05.2026. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
Feiertage werden nicht bundeslandspezifisch berechnet. Bei Zustellung, späterem Zugang oder besonderer Rechtsbehelfsbelehrung bitte Bescheid prüfen.
Warum nur Orientierung?
Fristen hängen stark von Bekanntgabe, Zustellung, Rechtsbehelfsbelehrung und Feiertagen ab. Der Rechner bildet die Monatsfrist aus § 355 AO, die 4-Tage-Bekanntgabefiktion aus § 122 AO und Wochenendverschiebung aus § 193 BGB ab, aber keine bundeslandspezifischen Feiertage.
Quellen: gesetze-im-internet.de, § 355 AO, § 122 AO, § 193 BGB. Stand: 14.05.2026.