Toolsfuchs / Vermietung
CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen
CO₂-Menge, Wohnfläche und ausgewiesene CO₂-Kosten eingeben. Das Tool ordnet den Wohngebäude-Grundfall in die gesetzliche Stufe ein.
Wichtiger Hinweis
Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: Anlage zu §§ 5–7 CO₂KostAufG; Zehn-Stufen-Modell für Wohngebäude. Stand: 19.07.2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
- CO₂-Intensität
- 34,00 kg/m²/Jahr
- Anteil Vermieter
- 50 % · 150,00 €
- Anteil Mieter
- 50 % · 150,00 €
Grundfall für vermietete Wohngebäude. Maßgeblich sind die Angaben zur CO₂-Menge und zu den CO₂-Kosten auf der Brennstoff- oder Wärmerechnung. Ausnahmen und Kürzungen nach dem Gesetz werden nicht geprüft.
Wie funktioniert das Zehn-Stufen-Modell?
Je höher der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer ist der Vermieteranteil. Unter 12 kg CO₂/m²/Jahr liegt er bei 0 %, ab 52 kg bei 95 %. Dazwischen steigt der Anteil in neun weiteren Stufen.
Der Rechner setzt voraus, dass CO₂-Menge und CO₂-Kosten aus der Brennstoff- oder Wärmerechnung korrekt übernommen wurden. Sonderregeln, Nichtwohngebäude und gesetzliche Ausnahmen sind nicht enthalten.
Quelle: Anlage zu §§ 5–7 CO₂KostAufG. Stand: 19.07.2026.