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Kleinunternehmerregelung 2026 prüfen
Vorjahresumsatz und laufenden Umsatz eingeben und grob einschätzen, ob die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG passen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 19 UStG: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € laufendes Kalenderjahr. Stand: Mai 2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
Kleinunternehmerregelung wirkt nach diesen Angaben möglich.
Vorjahr: ok · Laufendes Jahr: ok
Sonderfälle wie EU-Sachverhalte, Verzicht, Anlagevermögen oder umsatzsteuerfreie Umsätze können das Ergebnis verändern.
Was prüft der Kleinunternehmer-Rechner?
Der Rechner prüft die beiden zentralen Umsatzgrenzen: Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben; im laufenden Kalenderjahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Wenn eine Grenze überschritten wird, kann die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer nicht oder nicht mehr in Betracht kommen.
Wichtig ist: Der Rechner betrachtet nur die Grundgrenzen und ersetzt keine steuerliche Prüfung. Sonderfälle wie Neugründung, mehrere Tätigkeiten, grenzüberschreitende Umsätze, Kleinunternehmer-Verzicht, Ist-/Soll-Versteuerung oder Rechnungsangaben können die Einordnung verändern.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
- Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
- Für diese Orientierung werden die Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr verwendet. Der Rechner zeigt, ob deine eingegebenen Umsätze innerhalb dieser Grundgrenzen liegen.
- Zählt Gewinn oder Umsatz?
- Entscheidend ist nicht dein Gewinn, sondern der relevante Umsatz. Betriebsausgaben senken zwar den Gewinn, ändern aber nicht einfach die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung.
- Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
- In der Regel nicht. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist normalerweise keine Umsatzsteuer aus. Falsch ausgewiesene Steuer kann eigene Folgen haben; im Zweifel sollte die Rechnung fachlich geprüft werden.
- Was passiert, wenn die Grenze im laufenden Jahr überschritten wird?
- Dann solltest du zeitnah prüfen, ab wann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr passt und welche umsatzsteuerlichen Pflichten entstehen. Der Rechner gibt nur eine erste Warnung anhand deiner Eingaben.
Quelle: gesetze-im-internet.de, § 19 UStG. Stand: 14.05.2026.
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