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Kleinunternehmerregelung 2026 prüfen

Vorjahresumsatz und laufenden Umsatz eingeben und grob einschätzen, ob die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG passen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 19 UStG: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € laufendes Kalenderjahr. Stand: Mai 2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.

Kleinunternehmerregelung wirkt nach diesen Angaben möglich.

Vorjahr: ok · Laufendes Jahr: ok

Sonderfälle wie EU-Sachverhalte, Verzicht, Anlagevermögen oder umsatzsteuerfreie Umsätze können das Ergebnis verändern.

Was prüft der Kleinunternehmer-Rechner?

Der Rechner prüft die beiden zentralen Umsatzgrenzen: Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben; im laufenden Kalenderjahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Wenn eine Grenze überschritten wird, kann die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer nicht oder nicht mehr in Betracht kommen.

Wichtig ist: Der Rechner betrachtet nur die Grundgrenzen und ersetzt keine steuerliche Prüfung. Sonderfälle wie Neugründung, mehrere Tätigkeiten, grenzüberschreitende Umsätze, Kleinunternehmer-Verzicht, Ist-/Soll-Versteuerung oder Rechnungsangaben können die Einordnung verändern.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Für diese Orientierung werden die Grenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr verwendet. Der Rechner zeigt, ob deine eingegebenen Umsätze innerhalb dieser Grundgrenzen liegen.
Zählt Gewinn oder Umsatz?
Entscheidend ist nicht dein Gewinn, sondern der relevante Umsatz. Betriebsausgaben senken zwar den Gewinn, ändern aber nicht einfach die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung.
Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?
In der Regel nicht. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist normalerweise keine Umsatzsteuer aus. Falsch ausgewiesene Steuer kann eigene Folgen haben; im Zweifel sollte die Rechnung fachlich geprüft werden.
Was passiert, wenn die Grenze im laufenden Jahr überschritten wird?
Dann solltest du zeitnah prüfen, ab wann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr passt und welche umsatzsteuerlichen Pflichten entstehen. Der Rechner gibt nur eine erste Warnung anhand deiner Eingaben.

Quelle: gesetze-im-internet.de, § 19 UStG. Stand: 14.05.2026.

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