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Krankengeld-Aussteuerung und 78-Wochen-Frist berechnen

Berechne wichtige Zeitpunkte rund um Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, 12-Wochen-Prüffenster und mögliche Aussteuerung grob vor.

Wichtiger Hinweis

Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 3 EFZG, § 44 SGB V, § 48 SGB V; stark vereinfachte Orientierung. Stand: 15.05.2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.

Lohnfortzahlung ca. bis
11.02.2026
Krankengeld ab ca.
12.02.2026
12-Wochen-Prüffenster
07.04.2027
78 Wochen ca. bis
30.06.2027

Wichtig: Vorerkrankungen, Blockfristen, Reha, Arbeitslosigkeit und Kassenentscheidungen können die Daten verändern. Der Rechner ersetzt keine Kassenprüfung.

Was bedeutet Aussteuerung beim Krankengeld?

Aussteuerung meint vereinfacht: Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit kann nach einer Höchstdauer enden. Der Rechner markiert Lohnfortzahlung, möglichen Krankengeldbeginn, ein 12-Wochen-Prüffenster und die grobe 78-Wochen-Grenze.

Das Ergebnis kann sich durch Vorerkrankungen, Blockfristen, Reha, Arbeitslosigkeit, Kassenentscheidungen und fehlende AU-Nachweise verändern. Vor Ablauf der 78 Wochen sollten Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Reha-/EM-Rentenfragen und Unterlagen frühzeitig geprüft werden.

Häufige Fragen

Wann endet Krankengeld nach 78 Wochen?
Der Rechner gibt ein grobes Bis-Datum aus. Die Krankenkasse kann je nach Blockfrist und Vorerkrankungen ein anderes Datum nennen.
Zählen Lohnfortzahlung und Krankengeld zusammen?
Die 78-Wochen-Orientierung bezieht die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein. Der Rechner trennt trotzdem Lohnfortzahlung und möglichen Krankengeldbeginn sichtbar.
Was passiert nach der Aussteuerung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig sollten Nahtlosigkeit, Arbeitsagentur, Reha oder Erwerbsminderungsrente geprüft werden. Für Kinderkrankengeld gibt es einen getrennten Kinderkrankengeld-Rechner.

Weitere Orientierung: Sozialleistungs-Lotse und Minijob-/Midijob-Rechner.

Quellen/Notizen: gesetze-im-internet.de, § 3 EFZG, § 44 SGB V, § 48 SGB V; 78-Wochen-Grenze als bis-Datum mit letzter Kalendertag-Logik vereinfacht. Stand: 28.06.2026; grobe Orientierung, keine Rechts-, Sozial- oder medizinische Beratung.