Toolsfuchs / Familie & Arbeit
Mutterschutzfrist-Rechner
Berechne den Beginn der Schutzfrist vor der Geburt und das Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: § 3 MuSchG: sechs Wochen vor Entbindung, acht bzw. zwölf Wochen nach Entbindung. Stand: 14.05.2026. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
Individuelle Besonderheiten, ärztliche Bescheinigungen und Beschäftigungsverbote werden hier nicht vollständig abgebildet.
Grundregel
Nach § 3 MuSchG beginnt die Schutzfrist grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung. Nach der Entbindung gilt grundsätzlich eine Schutzfrist von acht Wochen, in bestimmten Fällen zwölf Wochen.
Quelle: gesetze-im-internet.de, § 3 MuSchG. Stand: 14.05.2026.