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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - Budgetplaner (Vorcheck)
Plane das verbleibende Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege grob: bisheriger Verbrauch, geplante Buchungen und eine grobe Eigenkosten-Schätzung. Verbindlich rechnet allein deine Pflegekasse.
Wichtiger Hinweis
Dieser Vorcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Grundlage: Verhinderungspflege § 39 SGB XI / Kurzzeitpflege § 42 SGB XI; Beträge ab Pflegegrad 2; gemeinsamer Jahresbetrag (Pflegereform 2024/2025) - bitte genauen Höchstbetrag dem aktuellen Pflegekassen-Bescheid entnehmen.. Stand: 15.05.2026. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen; Regeln, Beträge und Verwaltungspraxis können sich ändern. Bitte prüfe wichtige Entscheidungen immer anhand des Bescheids, der zuständigen Stelle oder mit fachkundiger Beratung.
Antrag wahrscheinlich im Budgetrahmen
- verbleibendes Jahresbudget: 0,00 €
- Pflegegrad: 2
Hinweise
- Verhinderungspflege § 39 SGB XI und Kurzzeitpflege § 42 SGB XI werden durch die Pflegereform schrittweise in einen gemeinsamen Jahresbetrag überführt.
- Der genaue Höchstbetrag steht in deinem aktuellen Pflegekassen-Bescheid - bitte den dort genannten Wert eintragen.
- Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige fällt die Erstattung in der Regel niedriger aus.
Checkliste / Unterlagen
- Aktueller Bescheid der Pflegekasse mit verfügbarem Jahresbudget
- Nachweis über Notwendigkeit der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
- Rechnungen, Zeitnachweise oder Verträge der Ersatzpflege
- Vertrag oder Angebot des Pflegedienstes / der Einrichtung
Wichtiger Hinweis: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden seit der Pflegereform 2024/2025 schrittweise aus einem gemeinsamen Jahresbudget gezahlt. Genaue Höhe und Restbeträge können nur über die Pflegekasse ermittelt werden. Dieser Rechner dient der Orientierung, keine Zusicherung von Leistungen.
Was tut dieser Vorcheck?
Du gibst den Höchstbetrag aus deinem aktuellen Pflegekassen-Bescheid, deinen bisherigen Verbrauch und geplante Buchungen ein. Optional kannst du Stundensatz, Stunden pro Tag und Dauer eintragen, um eine sehr grobe Schätzung der Eigenkosten zu sehen. Der Vorcheck zeigt dir, wieviel Budget rechnerisch noch übrig ist.
Wichtige Grenzen
Verhinderungspflege § 39 SGB XI ist auf 56 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Kurzzeitpflege § 42 SGB XI ist eine eigene Leistung mit eigenen Voraussetzungen. Durch die Pflegereform 2024/2025 werden beide Leistungen schrittweise in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt - der genaue Höchstbetrag steht in deinem aktuellen Bescheid.
Quellen/Stand: § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege); BMG-Übersicht zur Pflegereform. Stand: 15.05.2026; nach bestem Wissen recherchiert, Änderungen möglich. Keine Rechts- oder Sozialberatung.
Direkte Quellen: § 39 SGB XI · § 42 SGB XI · BMG zur Pflegereform